Nochmals angepasste Regeln für den Amateursport

Allgemein

Aufgrund der nun bundesweit verbindlichen „Notbremse“ wurde auch die Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg entsprechend angepasst. Die Änderungsverordnung trat am 24. April 2021 in Kraft. Dabei wurde eine Anpassung an die Regelung des Infektionsschutzgesetzes vollzogen, die auch Auswirkungen auf den Sport hat.

Für den Landkreis Waldshut, dessen aktuelle 7-Tage-Inzidenz weiter über 100 liegt (Stand 27.04.: 101,2, Quelle: Landesgesundheitsamt Ba-Wü), gelten daher nunmehr folgende Regelungen, die wir auch so beim SV Jestetten handhaben:

  • Im Freien oder in geschlossenen Räumen ist nur noch kontaktloser Sport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt (entsprechende Regelung für die Buchung des Kunstrasens, die weiterhin möglich ist).
  • Kinder bis einschließlich 13 Jahren (NEU! Vorher galt dies für Kinder bis und mit 14 Jahren) dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Trainer und Betreuer benötigen einen von offizieller Stelle durchgeführten, negativen Corona-Schnelltest (nicht Selbst-Test), der nicht älter als 24 Stunden ist. 
  • Umkleiden und sanitäre Anlagen müssen geschlossen bleiben.

Weitere Informationen: Angepasste Regelungen für den Sport | SBFV

Quelle: SBFV (Südbadischer Fußballverband)